Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Coachinggegenstand, technische und sonstige Voraussetzungen des/der Schülers/Schülerin

(1) Der/die Schüler*in erhält Piano Coaching.

(2) Das Coaching wird ausschließlich in digitaler Form (Videokonferenz) als Einzelcoaching erteilt. Der/die Schüler*in hat keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Piano Coach gecoacht zu werden. 

(3) Voraussetzung für das Coaching ist schülerseitig mindestens folgende technische Infrastruktur:

 

  • Hardware: mindestens ein bis zwei Endgeräte, z.B. Laptop & Smartphone oder Tablet und Smartphone, etc.
  • Internet: Upload mindestens 10 Mbps
  • Software: Zoom & OneNote

Diese Infrastruktur hat der/die Schüler*in auf eigene Kosten vorzuhalten. Die Kosten für die Videoplattform (z.B. ZOOM) im Zusammenhang mit dem Coaching übernimmt die Piano Academy.


§ 2 Coachingintervall, -dauer, -termin, Terminanpassung, Laufzeit, Mindestzahl Coachingeinheiten


(1) Das Coaching (Einzelcoaching) findet wöchentlich in Zeiteinheiten zu je 30 Minuten statt. 

(2) Der/die Schülerin und die Piano Academy einigen sich per E-Mail oder per Telefon auf einen regelmäßigen, verbindlichen Coachingtermin (Wochentag und Uhrzeit). Der erste Coachingtermin findet in der auf den Vertragsschluss folgenden Woche statt (Ausnahme: Ferienzeiten). Der/die Schüler*in verpflichtet sich dazu, zu allen Coachingterminen pünktlich online zu erscheinen.

(3) Das Coaching erfolgt ab dem ersten Coachingtermin für zunächst 1 Monat (Erstlaufzeit). Es verlängert sich jeweils um 1 weiteren Monat (Folgelaufzeit), wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird (§3). 

(4) Die Piano Academy verpflichtet sich, in der Erst- und in den Folgelaufzeiten auf ein Jahr gerechnet jeweils eine Mindestzahl von 36 Coachingeinheiten zu erteilen. Zusätzliche Coachingeinheiten, bspw. zur Überbrückung der Zeit zwischen dem Vertragsschluss und dem für die Erstlaufzeit vereinbarten Coachingtermin (Abs. 3), können textförmlich vereinbart werden.

(5) Sind die Piano Academy oder der/die Schüler*in aus organisatorischen Gründen nicht mehr in der Lage, das Coaching an dem vereinbarten regelmäßigen Termin zu geben bzw. entgegenzunehmen, besteht von beiden Seiten einmal pro Coachinghalbjahr das Recht, den Coachingtermin dauerhaft zu ändern. Die Piano Academy bieten hierzu dem/der Schüler*in bzw. den gesetzlichen Vertretern zwei neue Termine an, von denen diese*r einen auszuwählen hat. Wird binnen angemessener Frist kein Termin durch den/die Schüler*in bzw. dessen/deren gesetzliche Vertreter ausgewählt, bestimmt die Piano Academy den neuen Coachingtermin nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des/der Schülers/Schülerin, soweit ihr diese bekannt sind.

 

§ 3 Kündigung der Coachingvereinbarung, Coachingverlängerung


(1) Die Kündigung für die Coachingvereinbarung kann jederzeit (monatlich) für beide Vertragsparteien zum Ende des laufenden Vertragszeitraums erfolgen. Die Kündigung muss der anderen Seite also bis zum letzten Tag der jeweils vierten Laufzeitwoche zugehen, damit die Coachingvereinbarung nach der Laufzeit endet.

(2) Jede Kündigung der Coachingvereinbarung kann jederzeit entweder durch Stornierung des Dauerauftrages oder Paypal Abonnements im eigenen Konto oder textförmlich an folgende E-Mail: [email protected] erfolgen.

 

§ 4 Coachingvergütung, Fälligkeit und Entgelterhöhung


(1) Die Vergütung für das Coaching beträgt für die Erstlaufzeit und jede Folgelaufzeit jeweils 199 Euro. Der Betrag ist in Höhe von 199 Euro monatlich im Voraus, jeweils an dem Monatstag (bzw. den ersten darauffolgenden Werktag) fällig, für den die erste Coachingstunde vereinbart wurde (§ 2 Abs. 2 Satz 2). Zusätzliche Coachingeinheiten (§2 Abs. 4 Satz 2) werden mit einem Honorar von 49,75 Euro je Coachingeinheit vergütet (monatliche Abrechnung). Die Zahlung aller Coachingentgelte erfolgt per PayPal Subscriptions, Kreditkarte, Bankeinzug oder Dauerauftrag.

(2) Schuldhafter Zahlungsrückstand von mehr als einem Monatsteilbetrag berechtigt die Piano Academy zur fristlosen Kündigung des Vertrags; Zahlungsansprüche werden hierdurch nicht berührt. 

(3) Die Piano Academy ist berechtigt, die vorstehend vereinbarte Monatsvergütung jährlich um max. 5% (bezogen auf die jeweils aktuelle Coachingvergütung) zu erhöhen, erstmals nach Ablauf des ersten Coachingjahres, danach jeweils nach Ablauf eines weiteren Coachingjahres. Coachingentgelterhöhungen kündigt die Piano Academy spätestens 3 Monate vor Ende des laufenden Coachingjahres textförmlich an.

 

§ 5 Coachingstage / coachingfreie Tage


Das Coaching findet ganzjährig statt. An allen Tagen, die in die Schulferien für allgemeinbildende Schulen im Land Nordrhein-Westfalen fallen sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen findet kein Coaching statt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung bleibt hiervon unberührt, da der durch die Schulferien und Feiertage bedingte Coachingausfall bereits bei der Bemessung der Laufzeit- bzw. Folgelaufzeitvergütung berücksichtigt ist.

 

§ 6 Pflichten bei Coachingausfall


(1) Der/die Schüler*in / die gesetzlichen Vertreter des Schülers / der Schülerin ist zur Zahlung des Coachingentgelts auch dann verpflichtet, wenn der/die Schüler*in am Coaching nicht teilnimmt beziehungsweise teilgenommen hat. Dies gilt auch für den Fall einer Erkrankung des Schülers / der Schülerin und bei technischen Schwierigkeiten oder Ausfall der Internetverbindung, die die/der Schüler*in zu vertreten hat. Seitens des Piano Coachs bzw. der Piano Academy besteht in beiden Fällen keine Verpflichtung zur Nachholung des versäumten Coachings; er gilt als gegeben. Wird das Coaching bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit vom / von der Schüler*in bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgesagt, kann der Piano Coach nach eigenem Ermessen einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(2) Bei Erkrankung des Piano Coaches besteht der Vergütungsanspruch fort. Er kann sich auch durch einen anderen Piano Coach von der Piano Academy mit vergleichbarer Qualifikation vertreten lassen. Der Vergütungsanspruch besteht ebenfalls fort bei technischen Problemen oder Ausfall der Internetverbindung, die der Piano Coach zu vertreten hat oder die auf höherer Gewalt beruhen. Eine anteilige Rückvergütung an den/die Schülerin bzw. deren gesetzliche Vertreter erfolgt nur, sofern und soweit die Mindeststundenzahl nach § 2 Abs. 4 unterschritten wird.

(3) Ist der Piano Coach aus anderen Gründen als durch Krankheit verhindert, das Coaching zu erteilen, so wird dieser nach Absprache eines Termins mit dem Schüler*in / gesetzlichen Vertretern nach- bzw. vorgegeben, sofern durch den Ausfall die Mindeststundenzahl nach §2 Abs. 4 unterschritten wird. Der Piano Coach kann sich auch durch einen anderen Piano Coach mit vergleichbarer Qualifikation vertreten lassen.

 

§ 7 Urheberrecht, Coachingmitschnitt, Datenschutz 


(1) Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den im Rahmen des Coachings entstehenden Werken und Produktionen verbleiben bei ihren jeweiligen Inhabern. Für die Verwertung gemeinschaftlicher Produktionen oder Werkschöpfungen in Miturheberschaft schließen der betreffende Piano Coach und der/die Schüler*in ggf. eine gesonderte Verwertungsvereinbarung ab.

(2) Soweit vom Piano Coach von der Piano Academy Noten an die/den Schüler*in weitergegeben werden, sind diese elektronisch transkribiert und stehen nur für den/die Schüler*in zur privaten und persönlichen Nutzung bereit. Die Noten dürfen weder vervielfältigt, also z.B. ausgedruckt, noch an Dritte weitergegeben werden, auch nicht unentgeltlich. Die Verbreitung oder öffentliche Nutzung der von der Piano Academy bereitgestellten Inhalte ist untersagt. 

(3) Mitschnitte des Coachings (Audio, Video oder Audiovisuell) sind nur nach vorheriger textförmlicher Genehmigung der Piano Academy zulässig. 

(4) Hinsichtlich der Verarbeitung seiner/ihrer Daten ist der/die Schüler*in gesondert textförmlich aufgeklärt worden.

 

§ 8 Gewährleistung, Lernerfolg, Nichtanwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetz, Aufsichtspflicht, Haftung


(1) Die Piano Academy verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Eine Gewährleistung für einen Lernerfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Piano Coaching bzw. bei Veranstaltungen wird nicht übernommen. Das Fernunterrichtsschutzgesetz findet keine Anwendung, da eine Lernerfolgskontrolle im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 2 des Fernunterrichtsschutzgesetzes nicht stattfindet.

(2) Für minderjährige Schüler*innen übernimmt der Piano Coach während des Onlinecoaching nicht die Aufsichtspflicht.
(3) Für Gegenstände, die während des Coachings vom Schüler / von der Schülerin benutzt werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten, inklusive Verdienstausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Piano Academy keine Haftung. Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Piano Academy oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Piano Coachs beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Piano Academy oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Piano Academy beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für die Verletzung von vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche vertragliche Hauptpflichten).

 

§ 9 Vertraulichkeit


Die Piano Academy verpflichtet sich und ihre Erfüllungsgehilfen, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des/der Schüler*in auch nach der Beendigung des Coachingabkommens Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 10 Formerfordernisse, Salvatorische Klausel


(1) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bestehen nicht. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vereinbarungsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweist.

 

Hinweis hinsichtlich des Widerrufsrechts:


Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht für Coachingvereinbarungen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht, wenn die Vereinbarung für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, soweit die Modern Music Piano Academy - Marcel Maciej Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Coachingleistungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Vereinbarung einer Coachingleistung ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Coachingleistung.


Die vorliegenden AGB gelten mit Wirkung vom 01.04.2021 bis auf weiteres.

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